Bürgerinitiative und Verein K22-jetzt. e.V.

 

Aussicht und aktueller Sachstand.


Um wirklich das Tornescher Zentrum zeitnah von dem Durchgangsverkehr zu entlasten, ist der möglichst zügige Baubeginn der K22 die einzige sinnvolle Option. Dafür ist jedoch erforderlich, dass die Kläger ihren Obstruktionskurs aufgeben und die Klage zurückziehen. Zum Erfolg von Klagen gegen Verkehrsprojekte wie den Ausbau der A23 zitierte das Hamburger Abendblatt am 18.9.2021 den erfahrenen Umweltanwalt Wilhelm Mecklenburg, der schon die Ausbaupläne der Pinneberger Westumgehung, die A20 und die Fehmarnbeltquerung beklagt hat, dass nach seiner jahrzehntelangen Erfahrung solche Projekte kaum zu verhindern sein. Bislang sei in Deutschland noch keine zu Ende geplante Autobahn nicht gebaut worden. Aber der Ausbau ließe sich verzögern. Genauso sehen wir es mit der K22. Die Klagen verzögern zwar die Realisierung, werden sie aber nicht verhindern.


4. Februar 2024

Christopher Radon gewinnt die Bürgermeisterwahl in Tornesch

Der Verein K22-jetzt e.V. gratuliert Christopher Radon ganz herzlich zum Gewinn der Bürgermeisterwahl. Wir freuen uns, dass mit Christopher Radon ein langjähriger Befürworter und Unterstützer der K22 und unseres Vereins am 1. Juli 2024 als Bürgermeister in das Rathaus einziehen wird. 

  

25. August 2023

Das schriftliche Urteil des OVG Schleswig liegt vor und ist rechtskräftig

Seit dem 19.7.2023 liegt das schriftliche Urteil des OVG Schleswig zur mündlichen Berufungsverhandlung am 23.2.2023 zur K22 vor. Das vollständige Urteil findet man hier auf den Informationsseiten des Kreises Pinneberg:

Link zur Infoseite des Kreises
Schriftliches Urteil des OVG


Zusammenfassend ist festzustellen, dass die schon nach der mündlichen Verhandlung bekannt gemachten hauptsächlichen Punkte bestätigt wurden. Im Wesentlichen kann das Urteil wie folgt zusammengefasst werden:

• Das Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 15. 6.2021 wurde abgeändert.

• Der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 19.9.2018 ist nicht mehr „nichtig“ sondern derzeit nur „nicht vollziehbar“.

• Die zwei festgestellten methodischen Mängel hinsichtlich des Verkehrsgutachtens und der Inanspruchnahme eines für den Bau der K22 nicht benötigten Grundstücksteiles können im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens geheilt werden.

• Die 13 anderen von den Klägern gerügten Mängel wurden vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen. Außerdem stellte das Gericht fest, dass den Klägern in einer Vielzahl von Punkten die Rügebefugnis fehlt, weil sie in ihren Rechten nicht betroffen sind.

• Diese Punkte sind damit abschließend behandelt und können nicht mehr erneut vorgebracht werden. Auch weitere Punkte können nicht mehr beklagt werden. Damit haben der gesamte Planfeststellungsbeschluss sowie die gesamten aus insgesamt 11 Ordnern bestehenden Planfest-stellungsunterlagen mit Ausnahme des Verkehrsgutachtens und der Inanspruchnahme der einen nicht für die Maßnahme benötigten Grundstücksfläche Bestand!

• Die Revision wurde nicht zugelassen. Allerdings konnten die Kläger binnen eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Diese Frist ist am 21.8.2023 abgelaufen.  Eine solche Beschwerde ist innerhalb der gesetzten Frist nicht beim Gericht eingegangen, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.

• Da beide Parteien nur teilweise Erfolg gehabt haben, werden die Kosten des gesamten Verfahrens beider Instanzen, vor dem Verwaltungsgericht und vor dem Oberverwaltungsgericht, im Prinzip hälftig geteilt, wobei jede Partei jeweils die Hälfte der Kosten der anderen Partei tragen muss. Ebenso werden die Gerichtskosten hälftig geteilt. Da nach der Gebührenordnung abgerechnet wird und die Staranwälte der Kläger sicherlich bei den Klägern nicht nach der Gebührenordnung abrechnen, dürften bei den Klägern für ihre Anwälte und die Verkehrsgutachter nicht unerhebliche Summen an Prozesskosten verbleiben.

• Man fragt sich, was die beiden nicht in Tornesch wohnhaften Kläger und ihr besonderer Mitstreiter - und wohl auch die treibende Kraft - Herrn Michael Krüger dazu veranlasst, erhebliche finanzielle Mittel aufzuwenden, um weiterhin die verkehrliche Entlastung des Ortskerns von Tornesch sowie den Bau eines zweiten Zunnels unter der Bahnstrecke zu verzögern, und die Tornescher Bürger weiterhin mit dem Verkehrschaos in unserem Zentrum zu belasten. Sie waren ja wohl trotz vieler gegenteiliger Unterschriftensammlungen der K22 Befürworter mal der Meinung, sie wären die Retter von Tornesch. Die Facebook-Umfrage mit einer Zustimmung für die K22 von über 95% müsste Sie eines Besseren belehrt haben. Das Oberverwaltungsgericht hatte in dem Urteil festgestellt, dass seitens der Kläger für fast alle der beklagten und gerügten Punkte gar keine Rügeberechtigung besteht! Hier maßt man sich an, mit Dingen die Entwicklung unseres Ortes zu blockieren, die seitens unseres Rechtssystems nicht gedeckt sind.  Das schriftliche Urteil hat gezeigt, dass auch das Gericht die K22 als sinnvoll ansieht, die festgestellten Mängel leicht zu beheben sind und der Realisierung der Maßnahme nicht im Wege stehen werden. Insofern ist alles, was die Kläger möglicherweise im weiteren Verfahren noch vorbringen werden, nur eine Verzögerung der Maßnahme. Verhindern werden sie sie nicht.

Weitere Details, insbesondere wichtige Zitate aus dem Urteil finden sich in unserem Newsletter Nr. 11:

Newsletter Nr.11



15. Mai 2023

Kommunalwahl in Schleswig-Holstein

Der gestrige Wahlsonntag war ein guter Tag für die K22. Sowohl im Rat der Stadt Tornesch als auch im Kreistag sind die Mehrheiten für die K22 gesichert. In der Ratsversammlung von Tornesch haben die drei Parteien, die sich für die K22 einsetzen (CDU, SPD und die Bürger für Tornesch) insgesamt 21 der 28 Sitze und damit eine komfortable Mehrheit.  Und auch im Pinneberger Kreistag, wo ein Teil der erforderlichen Haushaltsmittel für die K22 bewilligt werden muss, gibt es mit den Stimmen von CDU (24) und SPD (14) weiterhin eine rechnerische Mehrheit für die K22 (Mehrheit ab 34 Stimmen). Für Daniel Kölbl, der als Direktkandidat die Interessen der Stadt Tornesch im Kreistag vertritt, ist damit klar: „Die K22 muss kommen und darf in politischen Verhandlungen mit den Grünen (14 Stimmen) nicht hinten herunterfallen. Der Tornescher Ortskern und der Uetersener Ossenpadd müssen dringend vom Verkehr entlastet werden.“


13. April 2023

Umfrage zur K22 bei facebook


Am Ostermontag wurde vom Administrator der Facebookgruppe “Du bist ein echter Tornescher, wenn…” eine Umfrage zur K22 gestartet. Die Frage lautete:

“Seid ihr für oder gegen den Bau der K22 in der geplanten Form?”

Bis heute (13.4.2023, 11:00 Uhr) haben insgesamt 396 Gruppenmitglieder abgestimmt. Davon waren 379 Tornescher (95,7%) für die K22 in der jetzt geplanten Form und nur 17 !! (4,3%) sprachen sich dagegen aus. Wir waren ja schon immer überzeugt, dass die große Mehrheit der Tornescher Bürger den Bau der K22 befürwortet. Aber ein so phantastisches Ergebnis begeistert uns total und zeigt, dass unsere Öffentlichkeitsarbeit Früchte trägt.

Sicherlich mag dies keine repräsentative Umfrage sein, aber ein so klares Votum sollte für die Kläger Jürgen Mölln und Norbert Meyer sowie dem Sprecher der IG Südtangente Michael Krüger ein deutliches Zeichen sein, endlich ihren Kurs gegen die große Mehrheit der Tornescher Bürger zu überdenken. In einem Artikel des Hamburger Abendblattes im Jahre 2019 hatte die IG um Michael Krüger mal gemeint, sie würden die Stimmung der Bevölkerung eher auf ihrer Seite wähnen. Wie man sich doch täuschen kann!  Ob Michael Krüger mit seinen beiden Klägern Jürgen Mölln und Norbert Meyer wohl bewusst ist, dass sie tagtäglich den vielen Menschen, die hier in Tornesch im Stau stehen, durch ihr Klageverhalten wertvolle Lebenszeit stehlen? Es gehört schon ein gesundes Selbstbewusstsein dazu, ein solches destruktives Ziel weiter zu verfolgen und mit einer solchen Last zu leben. Verständlich wäre ja, wenn sie denn eine bessere Lösung als die jetzige Planung hätten. Aber auch dieses Feigenblatt ist ja längst wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Den Klägern und der IG Südtangente sollte klar sein, dass sie mit ihrem Klagemarathon die K22 letztlich nur verzögern, nicht aber verhindern können. 

 

13. April 2023

Zehnter Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins  K22-jetzt. e.V.:

1. Umfrage zur K22 bei facebook.

2. Umfrage zur K22 sowie zur Untertunnelung der Bahnstrecke bei einem 3- und 4-gleisigen Ausbau bei den Tornescher Parteien und den Parteien des Kreistages zur Kommunalwahl am 14. Mai 2023

Newsletter Nr. 10



24. Februar 2023

Berufungsverhandlung am 23. Februar 2023 zur K22 beim Oberverwaltungsgericht:

Land und Kreis sind erfolgreich im Berufungsverfahren zur K22!
Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben!
Jetzt ergänzendes Verfahren mit neuem Verkehrsgutachten

 Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Pinneberg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Kreis Pinneberg, vertreten durch die Kreisverwaltung Pinneberg waren erfolgreich mit Ihrem Berufungsverfahren zur K22 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) und haben die Realisierung der K22 einen großen Schritt vorangebracht !!!

Zwar wurde das Maximalziel, die vollständige Zurückweisung der Klage nicht erreicht, aber das war auch nicht wirklich zu erwarten. Jedoch hat das OVG die aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes erfolgte Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben. Dies hätte nämlich zur Folge gehabt, dass das gesamte Planfeststellungsverfahren in Gänze hätte wiederholt werden müssen mit allen erforderlichen Gutachten wie z.B. der Umweltverträglichkeitsprüfung, Biotopkartierung und vieles mehr. Das hätte einen Aufwand und eine Verzögerung von vielen Jahren bedeutet und wäre möglicherweise das Ende der K22 gewesen.

In dem nunmehr ergangenen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht das Verkehrsgutachten zwar weiterhin als fehlerhaft angesehen sowie einen Grunderwerbsplan mit einer zu großen Inanspruchnahme der Wiese von Norbert Meyer beanstandet. Für diese Mängel hat das OVG jedoch eine Heilung durch ein ergänzendes Verfahren nach dem vor einem Jahr geänderten Landesverwaltungsgesetz zugelassen. Damit haben - mit den genannten Ausnahmen - jetzt praktisch alle Unterlagen der insgesamt 11 Ordner umfassenden Planfeststellungsunterlagen Bestand und können auch nicht mehr beklagt werden.

Im Weiteren hat das OVG eine Revision dieses Urteils nicht zugelassen. So dass der Bestand dieser Planfeststellungsunterlagen endgültig gesichert ist und das Urteil nicht mehr angefochten werden kann.

Pressemitteilung OVG
PI - K22 Uetersen Tornesch.pdf (289.53KB)
Pressemitteilung OVG
PI - K22 Uetersen Tornesch.pdf (289.53KB)


Was bedeutet dies nun?

Der Kreis wird voraussichtlich den Grunderwerbsplan mit der geänderten Inanspruchnahme der Wiese von Norbert Meyer überarbeiten sowie ein neues Verkehrsgutachten, das schon im Entwurf vorliegt, finalisieren. Diese Unterlagen werden dann wahrscheinlich erneut für 4 Wochen öffentlich ausgelegt werden. Bürger können dann Bedenken und Anregungen vorbringen. Danach wird von der Planfeststellungsbehörde ein ergänzender Planfeststellungbeschluss erlassen, gegen den dann aber wiederum geklagt werden kann. Diese Klagen können sich aber nur auf die neu ausgelegten Pläne beziehen.

Wir dürfen nun gespannt sein, ob die beiden Kläger unter Mitwirkung von Michael Krüger ihren Klagemarathon dann weiter fortsetzen werden, um Tornesch und Uetersen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern weiter zu terrorisieren oder ob sie zum Wohle der beiden Städte endlich ihren Frieden mit der K22 machen können.

Der Vorsitzende des Vereins K22-jetzt. e.V., und die stellvertretende Vorsitzende Angelika Klatt haben den Gerichtstermin als Besucher verfolgt. Was ist uns nebenbei so aufgefallen?

Kläger in dem Verfahren sind ja nur die unmittelbar Betroffenen. Platz genommen auf der Bank der Kläger - zwischen den beiden Klägern - hat aber auch Michael Krüger, obwohl er weder Kläger noch klageberechtigt ist da er zu weit ab von der K22 wohnt. Daraus lässt sich unschwer erkennen, wer offensichtlich die eigentliche treibende Kraft in dem Verfahren ist. Ansonsten wäre nämlich sein Platz wie auch unser Platz besser auf der Besuchertribüne gewesen.

Die beiden Kläger konnten es tatsächlich nicht lassen, wieder ihre Südumgehung als die bessere Trasse beim Gericht vorzustellen. Dabei sollten sie eigentlich wissen, dass diese Trasse aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar ist, zumal diese seit einiger Zeit im Bereich des Bierbahnhofs komplett zugebaut ist und auch andere Baulücken einen Anschluss an den Tornescher Weg nicht zulassen. Das weise Gericht hat dieses Vorbringen genauso wie viele andere von den Klägern vorgebrachte Klagepunkte mit voller Berechtigung zurückgewiesen.

Im Zuge einer Frage zur Verkehrszusammensetzung hat doch tatsächlich die Anwältin der Kläger vorgebracht, dass die Kläger dort leben und sehr wohl wissen wie sich der Verkehr zusammensetzt. Ob diese Anwältin nicht weiß, dass ihre Mandanten nicht in Tornesch wohnen, sondern weit ab von hier? Das Gericht hat darauf jedenfalls nicht reagiert.

Schließlich brachte die Anwältin der Kläger vor, dass das Gericht auch berücksichtigen müsse, dass die Kläger über Jahrzehnte in der Entwicklung ihres Grundstücks behindert wären. Abgesehen davon, dass es die Kläger selbst sind, die diese Behinderung verursachen, lassen sich daraus die wahren Beweggründe der Kläger erahnen. Obwohl dies von der IG Südtangente immer wieder dementiert wird, dürften da ja wohl finanzielle Gründe die treibende Kraft für die Klagen sein.

In einer Vorabinformation der UeNa zum bevorstehenden OVG-Prozess wurden auch Tornescher und Uetersener Parteien zur K22 befragt und einhellig wurde die K22 befürwortet. Selbst die Uetersener Grünen haben erkannt, dass die K22 zwingend erforderlich ist. Man fragt sich, welches Selbstbewusstsein die Kläger und der Vorsitzende der IG Südtangente haben müssen, dass man sich so gegen die Bevölkerung vor Ort stellen kann.

Bislang liegt das Urteil des Gerichtes nur in mündlicher Form und als Pressenotiz vor. Das schriftliche Urteil wird erst in einiger Zeit erwartet. Sobald dieses vorliegt werden wir detailliert darüber berichten. Das gleiche gilt, sobald näheres über den Ablauf des ergänzenden Verfahrens bekannt ist.

Presseerklärung von Birte Glissmann und Daniel Kölbl zum positiven Ausgang des Berufungsverfahrens
230224_Presseerklärung_UrteilK22.pdf (105.46KB)
Presseerklärung von Birte Glissmann und Daniel Kölbl zum positiven Ausgang des Berufungsverfahrens
230224_Presseerklärung_UrteilK22.pdf (105.46KB)


6. Januar 2023

Neunter Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins K22-jetzt. e.V.:

Ankündigung des Gerichtstermins beim OVG Schleswig am 23. Februar 2023


25. November 2022

Der Termin für die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig steht. Er ist am 23. Februar 2023. Dann wird es spannend, wie das OVG entscheiden wird, insbesondere vor der neuen Rechtslage im Landesverwaltungsgesetz. 


15. April 2022

Achter Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins  K22-jetzt. e.V.:

1. Umfrage zur K22 sowie zur Untertunnelung der Bahnstrecke bei einem 3- und 4-gleisigen Ausbau bei den Tornescher Parteien und den Landtagskandidatinnen und dem Landtagskandidaten im Wahlkreis 21 und

2. Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies und Kai Vogel (SPD) und Antwort der Landesregierung zu den Auswirkungen der Änderung des Landesverwaltungsgesetzes auf das Planfeststellungsverfahren zum Neu- und Ausbau der Kreisstraße 22.

Für alle, die den Newsletter noch nicht bekommen haben, hier geht's zum Download:

Newsletter-8.pdf (343.47KB)
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14. April 2022

Nachdem am 25. Februar 2022 der Schleswig-Holsteinische Landtag die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes beschlossen hatte, ist nunmehr am 14. April die Gesetzesänderung auch im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen (siehe hierzu den nebenstehenden Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt). Damit ist das Gesetz entsprechend den Regelungen zum Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, also am 15. April, in Kraft getreten und ist damit auch Grundlage in dem noch laufenden Gerichtsverfahren zur K22 beim Oberverwaltungsgericht. Da das Verwaltungsgericht seinerzeit wegen der jetzt geschlossenen Gesetzeslücke eine Heilungsmöglichkeit des Verkehrsgutachtens ausgeschlossen hatte und deshalb den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben hatte, ist nunmehr davon auszugehen, dass auf der Grundlage des geänderten Landesverwaltungsgesetzes mit dem demnächst vorliegenden neuen Verkehrsgutachten die Mängel des alten Verkehrsgutachtens geheilt werden können. Die Aussichten für den Ausgang des jetzigen Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht sind deshalb sehr hoffnungsvoll.



22. März 2022

Die Landtagsabgeordneten Beate Raudies und Kai Vogel haben eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die von der Landesregierung mit der Drucksache 19/3711 am 22. März 2022 beantwortet wurde (siehe Anlage). Angefragt wurde, wann mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss gerechnet werden kann und welche Auswirkungen die jetzige Gesetzesänderung auf das Planfeststellungsverfahren haben wird. Die Landesregierung hat darauf geantwortet, dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht feststeht. Wann mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu rechnen ist, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Die neue Rechtslage zur Heilung von Mängeln ist auch im laufenden Verfahren anwendbar.   



25. Februar 2022

Gesetzänderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags bringt K22 einen Riesenschritt voran!

heute Nachmittag hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in seiner 143. Sitzung trotz der durch den Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine stark veränderten Tagesordnung einstimmig eine Änderung des Landesverwaltungsgesetzes beschlossen. Im § 142 Absatz 1a Satz 2 wurden nach dem Wort „Planergänzung“ die Worte „oder durch ein ergänzendes Verfahren“ eingefügt.

Was bedeutet dies?
Im Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig vom 15.6.2021 wurde der Planfeststellungsbeschluss für die K22 aufgehoben, weil ein Mangel beim Verkehrsgutachten nicht durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden konnte. Denn das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein in der alten Fassung hatte dies - anders als in allen Landesverwaltungsgesetzen der anderen 15 Bundesländer und auch im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes - nicht vorgesehen. Explizit heißt es in der Urteilsbegründung:

„Der dargestellte nicht unerhebliche Abwägungsmangel führt hier zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, da er bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht geheilt wurde und nicht durch Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann.“

Und weiter:
„Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens ist vorliegend aber weder nach § 142 Abs. 1a Satz 2 LVwG noch nach § 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG möglich.
Die Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen Landesrechts sehen nur die Möglichkeit einer Planergänzung, nicht aber eines ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Mängeln bei der Abwägung oder einer Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften vor.“

Dies ist mit der jetzigen Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und der damit gegebenen Möglichkeit der Heilung des Verkehrsgutachtens durch ein ergänzendes Verfahren neu geregelt worden. Nun ist davon auszugehen, dass im Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht das ergänzende Verfahren zugelassen wird, in dem dann die Mängel beim Verkehrsgutachten mit dem neuen Gutachten behoben werden können und damit die Grundlage geschaffen werden kann, den Planfeststellungsbeschlusses rechtskräftig werden zu lassen. Damit wäre der Weg für die K22 dann frei!

Die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein in Kraft. Dies wird voraussichtlich im nächsten Monat der Fall sein.

Anliegend sind beigefügt jeweils Auszugsweise der Regierungsentwurf (Drucksache 19/3340) und der unverändert in die Beschlussfassung Drucksache 19/3630 übernommene Text. Die entscheidende Passage ist von uns gelb hinterlegt worden.




25. Februar 2022

Siebenter Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins  K22-jetzt.e.V.: Gesetzänderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags bringt K22 einen Riesenschritt voran!

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Newsletter-7_1.pdf (133.27KB)
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31. Januar 2022

Kreistagsabgeordnete Nadine Mai glänzt mit Unwissenheit zur K22

Bericht HA vom 31.1.2022

In einem Bericht im Hamburger Abendblatt am 31.1.2022 zum Ossenpadd stehen für Nadine Mai, Kreistagsabgeordnete und Kandidatin zur Landtagswahl der Grünen, die K 22, aber auch die A 23-Erweiterung gegen einen klimafreundlichen Umbau von Mobilität und Wirtschaft. Frau Mai setzt sich stattdessen für den Ausbau der Schiene und mehr Fördermittel für Busse ein. Frau Mai irrt, wenn Sie meint, die K22 würde gegen einen klimafreundlichen Umbau der Mobilität stehen. Das Gegenteil ist der Fall. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind bei der Realisierung sowohl bei einem 3-gleisigen als auch bei einem 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke höhengleiche Bahnübergänge nicht mehr zulässig, die aufzuheben und durch entsprechende Über-/Unterführungen zu ersetzen sind. Wo, wenn nicht auf der jahrzehntelang freigehaltenen K22-Trasse sollte dann das Ersatzbauwerk für die relativ dicht beieinander liegenden Bahnübergänge Gärtnerweg und Denkmalstraße und der dann dringend benötigte zweite Bahntunnel in Tornesch realisiert werden? Das heißt, das Kernstück der K22, der Bahntunnel mit dem rd. 750 m langen Straßenneubau zwischen Großer Moorweg und Esinger Straße müsste auch bei dem Ausbau der Bahnstrecke gebaut werden. Der Rest der K22-Strecke ist bereits vorhanden und muss nur ausgebaut und mit einem Geh- und Radweg erweitert werden. Man merkt, Frau Mai hat sich offensichtlich mit der K22 nicht wirklich beschäftigt. Sonst würde sie nämlich feststellen, dass besonders die K22 Grüne Themen befriedigt: Voraussetzung für den Ausbau des Schienenverkehrs, Ausbau des ÖPNV, Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes, Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen im Tornescher und Uetersener Zentrum, Verkehrsberuhigung in mehreren Esinger Straßen. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Wir empfehlen Frau Mai, sich doch einmal hier auf der Internetseite unseres Vereins zu informieren.  


19. Januar 2022

Landtagskandidat Martin Balasus und die Vorsitzende der CDU Uetersen, Petra Jäger, treffen sich mit dem Verein K22-jetzt. e.V. zum Austausch über die Lösung der Verkehrsprobleme im Ossenpadd durch die K22. Siehe auch unter Presse

 

Bericht Martin Balasus zum Ossenpadd



6. Dezember 2021

Sechster Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins  K22-jetzt. e.V.: Polizei Uetersen fordert K22 wegen Unfallschwerpunkt Ossenpadd und Infostand des Vereins K22-jetzt. e.V. auf dem Weihnachtsmarkt in Tornesch großer Erfolg!

 Für alle, die den Newsletter noch nicht bekommen haben, hier geht's zum Download:

Newsletter 6.pdf (904.56KB)
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25. bis 28. November 2021

Verein K22-jetzt. e.V. informiert auf dem Tornescher Weihnachtsmarkt die Bevölkerung über die K22

Der Verein K22-jetzt. e.V. war mit einem Infostand auf dem Tornescher Weihnachtsmarkt vertreten. Durch die prominente Stelle des Standes unmittelbar am Eingang zum Kunsthandwerkermarkt hatte der Stand regen Zuspruch bei den Besuchern. Wir waren regelrecht überwältigt über die einhellige Zustimmung bei den Besuchern über die Notwendigkeit der K22. "40 Jahre haben wir jetzt schon gewartet - jetzt reicht es wirklich" oder "Jetzt habe ich das mal richtig verstanden - das ist ja total sinnvoll / natürlich ist die K22 längst überfällig" und "Es ist unfassbar, wie zwei Personen eine ganze Stadt (eine ganze Region) terrorisieren können" waren die am Häufigsten genannten Kommentare der Standbesucher. Und es waren nicht nur die Bürger aus dem Stadtgebiet von Tornesch und Uetersen sondern ganz besonders auch Esinger Bürger vor allem aus den Gebieten um die Denkmalstraße, den Gärtnerweg und den Bockhorn die wegen der in Aussicht stehenden Verkehrsberuhigungen schon lange auf die K22 warten. Eine weitere wichtige Erkenntnis aus den vielen Gesprächen auf unserem Infostand war, dass die Botschaft auf dem Möllngelände nur Kopfschütteln hervorruft und sich der Aufsteller damit endgültig ins Abseits gestellt hat.

Zahlreiche großzügige Spenden, mehr als 200 spontane Unterschriften für die K22, viele anerkennende Worte und die mehr als positive Resonanz zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind und ermutigen uns, entsprechend weiter zu machen!  

Der Vorstand des Vereins auf unserem Infostand












10. November 2021

In unserem letzten Newsletter Nr. 5 hatten wir bereits über die gefährliche Situation im Ossenpadd für die Grundschulkinder der Birkenalleeschule und der Kindergartenkinder der Erlöserkirche hingewiesen. Nun haben wir Rückendeckung von der Uetersener Polizeistation bekommen. In einem umfangreichen Artikel der Uetersener Nachrichten vom 10.11.2021 (siehe auch unter Presse) über einen Unfall mit zwei schwer verletzten Personen berichtet der Leiter der Polizeistation Uetersen, Herr Hans-Otto Crantz, von dem Unfallschwerpunkt Ossenpadd. Für Herrn Crantz ist Ursache der vielen Unfälle, dass es zu viel Verkehr auf dem Ossenpadd gibt. Diese Straße könne gar nicht so viele Autos aufnehmen, wie sie derzeit müsse. Insbesondere sei der viele LKW-Verkehr kritisch, der die viel zu enge Straße zum Durchfahren nutze. Deshalb sei der Ausbau der K22 so wichtig. Die Sorge von Crantz gilt insbesondere dem Schulweg Ossenpadd. Crantz: “Der LKW-Verkehr gehöre alleine aus diesem Grunde nicht hier her. Die Entlastung über die K22 würde den Kindern viel mehr Sicherheit geben“.  

Offensichtlich machen sich die IG Südtangente und ihre Unterstützer darüber leider keine Gedanken. Es sind ja nicht ihre Kinder.   

 

 

17. September 2021

Foto: (von links) Stadtverbandsvorsitzender der CDU Tornesch Daniel Kölbl, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther, 1. Vorsitzender des Vereins K22-jetzt. e.V. Dr. Wolfgang Bätcke und Bundestagsabgeordneter des Kreises Pinneberg Dr. Michael von Abercron (Anmerkung: Herr Ministerpräsident Daniel Günther hat in seiner Tasche ein Exemplar des K22-Flyers)

Ministerpräsident Daniel Günther und Bundestags-abgeordneter Michael von Abercron diskutieren mit der Bürgerinitiative "Starke Schiene" und dem Verein K22-jetzt. e.V. auf dem Bahnhofsplatz in Tornesch über die Realisierung der Vorhaben.

Unter anderem äußerte sich Ministerpräsident Daniel Günther dahingehend, dass Bauvorhaben künftig viel schneller umgesetzt werden müssen, sonst würden wir den Anschluss verlieren. Prozesse zu beschleunigen werde eine zentrale Aufgabe in der nächsten Wahlperiode. Es müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Infrastrukturprojekte nicht mehr hinausgezögert werden können. Zudem müsse eingeschränkt werden, wer klagen darf. "Es sollte verhindert werden, dass jemand aus Baden-Würtemberg das Dritte Gleis hier verhindert."    

Michael von Abercron äußerte sich zur K22 wie folgt: "Ich Unterstütze die Ziele der Bürgerinitiative weil die K22 gerade den innerstädtischen Verkehr zwischen Tornesch und Uetersen endlich entlasten und sowohl für Kraftfahrzeuge sowie für Radfahrer sicherer machen würde. Darüber hinaus werden durch eine neue Unterführung zwei stau- und störungsanfällige Bahnübergänge beseitigt, die sowohl für die Anwohner als auch den Bahnverkehr ein ständiges Ärgernis sind!“  


26. August 2021

Dr. Ralf Stegner (SPD) sagt Unterstützung für die K22 zu.

Der Verein K22-jetzt. e.V. hat zusammen mit der Bürgerinitiative Starke Schiene den Bundestagskandidaten der SPD des Kreises Pinneberg und Landtagsabgeordneten im Kieler Landtag, Herrn Dr. Ralf Stegner, im Rahmen seiner Wahlkampftour durch den Kreis Pinneberg über die beiden wichtigsten Infrastrukturvorhaben in Tornesch informiert. Herr Dr. Stegner, der sich bereits schon auf der gemeinsamen Radtour mit dem Stadtverband der SPD Tornesch von der dringenden Notwendigkeit der K22 überzeugt hatte, zeigte sich sehr aufgeschlossen gegenüber beiden Vorhaben. Herr Dr. Stegner betonte, dass die langen Planungszeiten für Infrastruktur-maßnahmen wie bei z.B. der A20 nicht akzeptabel sind und hier in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages weiter darüber nachgedacht werden müsste, wie dies unter Beibehaltung des Rechtsschutzes zu realisieren sei. An die Adresse der Kläger gerichtet betonte er aber auch, dass gem. Artikel 14 des Grundgesetzes Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Diese Verpflichtung scheint bei den beiden Klägern nicht besonders ausgeprägt.

Im Laufe der Diskussion mit der Bürgerinitiative Starke Schiene wurde deutlich, dass die beiden Vorhaben der K22 und des 3. und 4. Gleises einander bedingen. Da mit dem Bahnausbau alle beschrankten Bahnübergänge aufgehoben werden, ist ein Tunnel unter der Bahn auf der K22-Trasse zwingend.

Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner sagte zu, dass er sich sowohl im Landtag als auch später im Bundestag für die beiden Vorhaben einsetzen werde.       


19. August 2021

Webseite K22-jetzt.de ist führend beim Thema K22!

Auswertungen unseres Internetproviders haben ergeben, dass die Webseite des Vereins K22-jetzt. e.V. eine um 400 Prozent höhere Bedeutung bei den Suchmaschinen hat als die Webseite der IG Südtangente. Dabei ist die Zahl der Besucher, die uns im direkten Zugriff erreichen, doppelt so hoch wie die Zahl der Besucher, die über Suchmaschinen zu uns kommen.




13. August 2021

Fünfter Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins  K22-jetzt. zum Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Schleswig und dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichtes.

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Newsletter 5.pdf (288.34KB)
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3. August 2021

Der Kreis hat - wie zuvor auch schon das Land - Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom 15. Juni 2021 eingelegt. Damit ist das Urteil vom 15. Juni aufgehoben und es wird neu verhandelt. Letztendlich geht es nur noch um den einen Punkt, inwieweit das Verkehrsgutachten geheilt werden kann. Die Verkehrsuntersuchungen für ein neues Gutachten sind bereits Anfang Juni erfolgt. Mit der Vorlage des Gutachtens wird im Oktober / November dieses Jahres gerechnet. Man darf gespannt sein, wie das Oberverwaltungsgericht das neue Gutachten werten wird. Wir sind optimistisch, dass damit der Durchbruch für die K22 gelingen könnte.


7. Juli 2021

Das schriftliche Urteil liegt jetzt vor und es bestätigt vollumfänglich unsere Darstellung über den Verlauf der mündlichen Verhandlung vom 15. Juni 2021. Sehr deutlich erteilt darin das Gericht die Absage gegenüber der Trassenalternative der IG Südtangente und begründet dies damit, dass das Ziel der K22 mit der Alternative nicht erreicht werden kann. Dabei finden sich in dem Text der Urteilsbegründung  teilweise die gleichen Argumente, die auch wir gegen die Trasse vorgebracht haben. Insbesondere die Begründung des Planfeststellungsbeschlusses gegen die Trassenalternative der IG Südtangente wird vom Gericht vollumfänglich anerkannt. Es bestätigt sich also, dass die IG Südtangente nur blockiert ohne eine wirkliche Alternative anbieten zu können. Das schriftliche Urteil ist allerdings noch nicht veröffentlicht, so dass wir derzeit noch keine Zitate aus der Urteilsbegründung hier auf der Webseite darstellen können.


27. Juni 2021

Vierter Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins  K22-jetzt. zum Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht Schleswig.

Newsletter 4.pdf (173.94KB)
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15. Juni 2021

Heute wurde die Klage der Grundeigentümer vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig verhandelt. Dabei erklärte das Gericht, dass es 13 der 15 Klagepunkte abweisen werde. Unter anderem sah das Gericht die von der IG Südtangente propagierte Südumgehung auch mit dem Hinweis auf die im Planfeststellungsverfahren erfolgte korrekte Abwägung als nicht zielführend an und hat diesen Klagepunkt abgelehnt. Dagegen wertete das Gericht das Verkehrsgutachten als als nicht ausreichend. Der Kreis hatte bereits ein neues Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, für das in den vergangenen Tagen die Verkehrszählungen durchgeführt wurden. Überraschend war, dass das Verwaltungsgericht die Heilungsmöglichkeit des Landesverwaltungsgesetzes sehr eng ausgelegt hat und deshalb eine Heilung durch ein entsprechendes neues Verkehrsgutachten ausgeschlossen hat. Während in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der anderen Bundesländer der entsprechende Passus lautet: "Erhebliche Mängel bei der Abwägung oder eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften führen nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung, wenn sie nicht durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können" und damit eine entsprechende Heilungsmöglichkeit gegeben wäre, fehlt der letzte Zusatz "oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können" im Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltungsgesetz. Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein dies sicherlich so nicht beabsichtigt hatte und regte an, dass dies in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden sollte. Das Gericht sprach von einem offensichtlichen handwerklichen Fehler bei der Gesetzeserstellung. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage könne das Gericht aber nicht anders urteilen und gab deshalb der Klage statt. Die Berufung wurde ausdrücklich zugelassen.

Es kann aus unserer Sicht doch nicht angehen, dass in Schleswig-Holstein bei den Landes- und Kreisstraßen schärfere Maßstäbe angelegt werden als bei den Bundesstraßen und Bundesautobahnen (z.B. der A20), bei denen das Bundesrecht gilt und damit ein ergänzendes Verfahren möglich wäre.  

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis Mitte August hat das Land Zeit, in die Berufung zu gehen. Da der Anwalt des Landes großen Wert auf die Berufungsmöglichkeit gelegt hat, gehen wir davon aus, dass dieses auch stattfinden wird. Es ist  nicht auszuschließen, dass das OVG in einem Berufungsverfahren diese rechtliche Würdigung anders sieht, zumal in der Begründung des Gesetzes ausdrücklich auf die Heilungsmöglichkeit durch ein ergänzendes Verfahren hingewiesen wurde. 

In einem weiteren Punkt beanstandete das Gericht, dass ein Teil des Meyer-Grundstücks zu weitgehend in Anspruch genommen würde. Dies wäre aber lösbar gewesen, da der Kreis davon ausging, dass eine Restfläche für Herrn Meyer nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll nutzbar gewesen wäre und diese deshalb mit aufkaufen wollte. Diese Fläche könnte man aber auch problemlos aus der Inanspruchnahme herauslösen und Herrn Meyer weiter überlassen.

Letztendlich steht derzeit nur fest, dass die IG Südtangente zwar keine wirkliche Alternative anzubieten hat - wie nicht nur wir sondern auch das Gericht festgestellt hat - aber weiter mit hohen Kosten auf beiden Seiten die verkehrliche Entwicklung des Raumes Tornesch / Uetersen weiter blockieren wird. Und dass das auch von der IG Südtangente auf ihrer Internetseite und verschiedenen YouTube-Videos selbst beklagte Verkehrschaos im Tornescher Zentrum vorerst leider weiter Bestand haben wird.


6. Juni 2021

Die Spannung steigt! Am 15. Juni ist die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Mal sehen, was dabei herauskommt!

Derzeit laufen Verkehrszählungen für ein neues Verkehrsgutachten. Grund ist die Klage der beiden Grundstückseigentümer aus Stade und Plön, denen zwei Wiesengrundstücke gehören, die für den Bau der K22 gebraucht werden. Das Verkehrsgutachten soll bis November2021 vorliegen und soll Grundlage für ein sich möglicherweise abzeichnendes sog. ergänzendes (Planfeststellungs-) Verfahren im Anschluss an die Entscheidung des VG Schleswig sein. Ziel des Kreises ist es, den Planfeststellungsbeschluss verbunden mit Nachbesserungen zu erhalten. Zunächst ist aber der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens vor dem VG Schleswig abzuwarten. (Siehe hierzu auch den Bericht der Uetersener Nachrichten vom 28. Mai 2021 unter "Presse")


15. März 2021

Umfassende Berichterstattung im Hamburger Abendblatt über unsere Banneraktion. Auf Abendblattnachfrage gibt die IG Südtangente keinen Kommentar ab. Fehlen ihr die Gegenargumente?


26. Februar 2021:

Start der Banneraktion in der Esinger Straße, Pinneberger Straße und der Hauptstraße in Prisdorf:

Pinneberger Straße:





Esinger Straße:






Hauptstraße Prisdorf:






Ossenpadd Uetersen





Mobile Stellwand:










28. Februar 2021

Dritter Newsletter der Bürgerinitiative / des Vereins  K22-jetzt. mit folgenden Themen:

  1. Um Ihre Ziele noch effektiver verfolgen zu können, hat die Bürgerinitiative „K22-jetzt. Keine Südumgehung!“ nun den eingetragenen gemeinnützigen Verein „K22-jetzt. e.V.“ gegründet.
  2. Die Planung der „IG Südtangente“ zum Anschluss der Südumgehung an den Tornescher Weg ist nicht mehr realisierbar!
  3. Banneraktion
  4. Kontakt mit der IG Südtangente
  5. Planungen zum 3. und 4. Gleis
Newsletter 3.pdf (870.76KB)
Newsletter 3.pdf (870.76KB)

Für alle, die den Newsletter noch nicht bekommen haben, hier geht's zum Download:


Februar 2021

Nach der Gründungsversammlung am 7. Dezember 2020 Eintragung des gemeinnützigen Vereins "K22-jetzt. e.V." in das Vereinsregister am 2.2.2021


28. Dezember 2020

Die Holsteiner Allgemeine berichtet über den Nachweis der Bürgerinitiative "K22-jetzt." dass die alternative Südumgehung der IG Südtangente nicht 50% Entlastung für Tornesch bringt sondern 17%. Siehe hierzu den Bericht unter "Presse"


20. Dezember 2020:

Zweiter Newsletter der Bürgerinitiative "K22-jetzt." Themen:

  • Die Bürgerinitiative "K22-jetzt." widerlegt Behauptungen der IG Südtangente über angebliche 50% Entlastung des Tornescher Zentrums durch eine Südumgehung. Die maximal erreichbare Entlastung beträgt nur 17%! Damit wurde zum wiederholten Mal der Nachweis erbracht, dass die IG Südtangente die Tornescher Bevölkerung mit Falschinformationen über ihre angeblich so tolle Alternativtrasse in die Irre führt.
  • Verteilung des aktuellen Flyers


Ende Dezember 2020:

Die Bürgerinitiative "K22-jetzt." verteilt ihren aktuellen Flyer in einer Auflage von 2.500 Stück in Esingen




20. November 2020:

Bürgerinitiative "K22-jetzt." stellt ihre Verkehrsuntersuchung zur Südumgehung vor. Ergebnis: Die erreichbare Entlastung durch die Südumgehung beträgt zwischen 11% (Ahrenloher Straße) und 17% (Jürgen-Siemsen-Straße) und ist damit deutlich niedriger als die 50% die von der IG Südtangente immer wieder behauptet werden! Näheres dazu siehe  

hier


Ca. 9.November 2020:

Die IG Südtangente löscht einen Teil der von der Bürgerinitiative "K22-jetzt." in ihrem Newsletter beanstandeten Äußerungen von ihrer Homepage. Details hierzu siehe unter

Fakten-Check Abschnitt 4

7.November 2020:

Erster Newsletter der Bürgerinitiative "K22-jetzt.". Hauptthema: Richtigstellung von Äußerungen der IG Südtangente auf ihrer neuen Homepage durch die Bürgerinitiative "K22-jetzt.".


14. Oktober 2020:       

Die IG Südtangente geht mit Ihrer neuen Homepage online.


6.Oktober 2020

Gründung der Bürgerinitiative "K22-jetzt."




3.Oktober 2020:

Die Internetseite der Bürgerinitiative "K22-jetzt" geht erstmals online.


Ende September 2020:

Die IG Südtangente stellt ihre Internetseite offline.


September 2020:

Die Mediation vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ist gescheitert. Das Klageverfahren wird nunmehr vor der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts fortgesetzt. Nach mehrstündigen Gesprächen war allseits deutlich, dass die Mediation nicht zu einem Ergebnis führen würde. Die Mediatorin und der Co-Mediator brachen daraufhin die Mediation ab.

Das Scheitern der Mediationsgespräche war keine Überraschung. Die Kläger haben sich im Gegensatz zum Kreis lange geziert, das Angebot des Mediationsverfahrens anzunehmen. Das war schon ein schlechtes Omen. Es war deshalb auch nicht ernsthaft zu erwarten, dass die Kläger und die sie unterstützende IG lösungsorientiert und kompromissbereit in diese Mediation gehen. Nun ist wieder ein dreiviertel Jahr nutzlos verstrichen und Tornesch und die Region warten weiter auf die dringend notwendige Entlastung durch die K22.


Februar 2020:

Der letzte bekannte Sachstand ist, dass das Verwaltungsgericht eine Mediation zwischen dem Land Schleswig-Holstein und  den Klägern vorgeschlagen hat. Das Land hat der Mediation umgehend zugestimmt. Laut Interneteintrag vom 12.2.2020 hat sich die IG Südtangente  - und damit wohl auch die Kläger  - entschieden, einem ersten Mediationstermin zuzustimmen. Man darf auf das Ergebnis gespannt sein..